3.3. Der Wohnbedarf fällt nicht bei jeder Person gleichermassen an, wie dies beim Grundbedarf für den Lebensunterhalt grundsätzlich der Fall ist. Die üblichen Grenzwerte der Gemeinden stellen in Anwendung des Individualisierungsprinzips deshalb lediglich Richtwerte dar, die einer ausnahmsweisen Öffnung nach oben nicht entgegenstehen dürfen (G. Wizent, a.a.O., S. 306). Massgebend für die Höhe der Wohnkosten ist die Grösse und Zusammensetzung der Familie, eine allfällige Verwurzelung an einem bestimmten Ort, das Alter und die Gesundheit der betroffenen Person sowie der Grad ihrer sozialen Integration (C. Hänzi, a.a.O., S. 372).