5.4.7, https:// www.baselland.ch/ unter: Politik und Behörden/Direktionen/Finanz- und Kirchendirektion/Sozialamt/Sozialhilfe/Handbuch Sozialhilferecht; Unterstützungsrichtlinien des Kantons Basel-Stadt, S. 7, Ziff. 4.1.4, https:// www.sozialhilfe.bs.ch/ unter: Sozialhilfe/Unterstützung/Materielle und persönliche Hilfe, K. Felder, a.a.O.). Es kann nicht Aufgabe der Sozialhilfe sein, den bisherigen oder beim anderen Elternteil gewohnten Lebensstandard zu finanzieren und damit den Betroffenen eine ideale Lösung zu bieten. Im vorliegenden Fall gelangt damit der Mietzinsrichtwert für einen Zweipersonenhaushalt von CHF 1'000 zur Anwendung.