Die von einigen Gemeinden bereits festgelegten Mietzins- Höchstansätze (inkl. Nebenkosten) sollen sich in folgendem Rahmen bewegen: Einpersonenhaushalt CHF 700 bis 900, Zweipersonenhaushalt CHF 900 bis CHF 1'100 und Dreipersonenhaushalt CHF 1'100 bis CHF 1'300 (KOS-Praxishilfe, B.3.1). Die politische Gemeinde C.__ hat für einen Einpersonenhaushalt als Mietzinsrichtwert einen maximalen monatlichen Betrag von CHF 800, für einen Zweipersonenhaushalt CHF 1'000 und einen Dreipersonenhaushalt CHF 1'200 festgesetzt (…).