Kinder haben nicht grundsätzlich Anspruch auf ein eigenes Zimmer (SKOS-Richtlinien, B.3). In der für den Kanton St. Gallen massgebenden KOS-Praxishilfe wurde die Empfehlung abgegeben, Richtlinien über die ortsüblichen Wohnungskosten abgestuft auf Ein- und Mehrpersonenhaushalte zu erlassen und die Höchstansätze für die verschiedenen Haushaltsgrössen gestützt auf den Wohnungsmarkt bzw. das Mietzinsniveau in der Gemeinde festzulegen.