Daher sei nicht nachvollziehbar, weshalb von einem Dreipersonenhaushalt auszugehen sei. In Bezug auf das Alter der Kinder sei eine Erhöhung auf die nächst höhere Mietzinslimite (für einen Zweipersonenhaushalt) angemessen. Es sei mit dem Kindeswohl vereinbar, wenn die Kinder zusammen in einem separaten und vom Vater getrennten Zimmer schlafen würden. Die unterstützte Person solle schlussendlich nicht bessergestellt werden als Nicht-Sozialhilfeempfänger, die ein niedriges Einkommen hätten und sich oftmals einschränken müssten.