Unter anderem entschieden sie, die Wohnkosten in der Höhe von CHF 1'175 bis längstens 31. Januar 2019 zu übernehmen. X.__ werde verpflichtet, bis spätestens 1. Februar © Kanton St.Gallen 2024 Seite 3/16 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 2019 in eine den Mietzinsrichtwerten entsprechende Wohnung zu einem Mietzins von maximal CHF 800 zu ziehen.