Im Gespräch wurde X.__ jedoch mitgeteilt, dass das Budget neu auf einen Einpersonen-Haushalt auszurichten sei, da er die Kinder lediglich noch jedes zweite Wochenende habe. Dies bedeute, dass er grundsätzlich nur Anspruch auf die Übernahme von Wohnkosten in der Höhe von CHF 800 habe.