b. Mit Entscheid des Kreisgerichts St. Gallen vom 6. Dezember 2016 wurde das Besuchs- und Ferienrecht im Rahmen einer vorsorglichen Massnahme neu geregelt. Die Kinder wurden X.__ von Mittwochmittag bis Samstagmorgen und abwechselnd jedes zweite Wochenende zugeteilt (act. Vorinstanz 10, Entscheid S. 8). Die Sozialen Dienste von C.__ erliessen in der Folge eine neue Budgetberechnung ab Januar 2017. Die Sozialhilfeleistungen beliefen sich auf CHF 3'157.75, wobei davon die Krankenkassenprämie direkt ausbezahlt wurden. Bei den Mietkosten wurde weiterhin ein Dreipersonen-Haushalt und damit CHF 1'200 anerkannt.