departementalen Verwaltungsrechtsprechung einsetzt. Sie besorgt damit nicht nur persönliche Angelegenheiten. Auch wenn sie ihren Antrag nicht weiter substantiiert hat, erscheint es unter den vorliegenden konkreten Umständen deshalb gerechtfertigt, dass ihr die Vorinstanz eine Umtriebsentschädigung zugesprochen hat.