Die Beschwerdegegnerin tritt zwar nur im eigenen Namen auf, nimmt mit dem Gesuch um Bekanntgabe der departementalen Rechtsprechung aber nicht nur ihre eigenen privaten oder diejenigen einer Klientschaft (vgl. act. 9//8/3), sondern auch öffentliche Interessen wahr, indem sie sich für die Zugänglichkeit der © Kanton St.Gallen 2024 Seite 19/22 Publikationsplattform St.Galler Gerichte