Für die Gewichtung des öffentlichen Interesses an der Veröffentlichung eines Entscheides – sei es früher in der GVP oder in den JuMi, sei es heute auf der elektronischen Publikationsplattform – ist zunächst wichtig, ob und in welchem Masse ihm präjudizielle Bedeutung zukommt oder ein Interesse der Öffentlichkeit daran bestehen könnte, die Entwicklung oder die Konstanz der Rechtsprechung im betroffenen Rechtsgebiet auch anhand des konkreten Entscheides zu beobachten. Sofern im Entscheid eine Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung beantwortet wird, ist der Entscheid für interessierte Kreise durch Publikation, in der Regel in anonymisierter und, soweit nötig, in geeignet gekürzter