hinreichend bestimmt, kann ihr nicht entgegengehalten werden, es könnten keine Angaben über die mögliche Zahl der Dokumente gemacht werden. Die Behandlung des Auskunftsbegehrens kann damit jedenfalls nicht mit der Begründung abgelehnt werden, es handle sich um eine "fishing expedition". 5. Verhältnismässigkeit des Aufwands 5.1. Rechtsgrundlagen