Eine präzise Bezeichnung beispielsweise unter Angabe eines Entscheiddatums, einer Verfahrensnummer oder der Initialen der beteiligten Parteien ist grundsätzlich nicht erforderlich, jedoch müssen das Dokument oder die Dokumente ohne grössere Schwierigkeiten identifiziert werden können. Die Beschwerdegegnerin hat ihr Auskunftsbegehren im Rahmen des Möglichen konkretisiert. Wie die Vorinstanz zutreffend ausführt, ist die massgebliche Rechtsfrage klar eingegrenzt. Sie bezieht sich auf das Verhältnis öffentlich-rechtlicher Baumschutzzonen zu privatrechtlichen nachbarrechtlichen Beseitigungsansprüchen. Gesucht sind damit Entscheide und Rechtsauskünfte, in denen Art.