Geschäftsverwaltung ohne übermässigen Aufwand festgestellt werden können. Existiere eine Vielzahl – dazu mache das Baudepartement indessen keine Angaben – solcher Dokumente, könne der Zugang auf solche beschränkt werden, welche die © Kanton St.Gallen 2024 Seite 15/22 Publikationsplattform St.Galler Gerichte geltende Entscheidpraxis wiedergäben. Schliesslich könnten solche Unterlagen ohne Vereitelung des Zugangsanspruchs anonymisiert werden, wodurch die Beeinträchtigung von Interessen von Drittpersonen ausgeschlossen sei.