Die Vorinstanz hat dazu ausgeführt, das Baudepartement mache keine Angaben darüber, ob die von der Beschwerdegegnerin verlangten Dokumente überhaupt existierten, und schaffe damit eine unklare Situation. Es lasse sich auch nicht behaupten, der Antrag sei allgemein gefasst und umschreibe lediglich das Thema des Inhalts der verlangten Dokumente, ohne diese konkret zu bezeichnen. Die Beschwerdegegnerin habe eine konkrete Frage zur Schnittstelle von Privatrecht und öffentlichem Recht im Bereich benachbarter Bäume und Sträucher gestellt und das Gesuch damit hinreichend präzise gefasst. Ob zu dieser Frage Rekursentscheide gefällt oder Rechtsauskünfte erteilt wurden, müsse mit einer IT-basierten