Hierunter fallen auch "fishing expeditions", bei denen es nicht primär darum geht, Zugang zu einem bestimmten Dokument zu erhalten, sondern abzuklären, ob zu einer bestimmten Frage überhaupt Dokumente bestehen (vgl. Botschaft OeffG, in: ABl 2013 S. 1495). Es ist nicht Aufgabe des Öffentlichkeitsgesetzes, umfangreiche thematisch nicht genügend abgegrenzte Rechercheaufträge ohne Zusammenhang zu einem konkret umschriebenen Sachverhalt durch staatliche Stellen durchführen zu lassen. Vielmehr muss das Gesuch genügend Angaben (Erstellungsdatum, Titel, Referenz, Zeitraum) enthalten, die es der Behörde erlauben, das verlangte Dokument zu identifizieren.