der Verwaltung [Öffentlichkeitsverordnung; SR 152.31, VBGÖ]). Eine hinreichend genaue Bezeichnung ist gegeben, wenn das Dokument vom zuständigen öffentlichen Organ ohne grössere Schwierigkeiten identifiziert werden kann. Gesuchen, die längere Nachforschungen erforderlich machen, muss nicht entsprochen werden. Hierunter fallen auch "fishing expeditions", bei denen es nicht primär darum geht, Zugang zu einem bestimmten Dokument zu erhalten, sondern abzuklären, ob zu einer bestimmten Frage überhaupt Dokumente bestehen (vgl. Botschaft OeffG, in: ABl 2013 S. 1495).