Das Gesetz regelt die Einschränkungen hinsichtlich der Information auf Anfrage und des Gesuchs um Zugang zu amtlichen Dokumenten einheitlich. Dies rechtfertigt eine Prüfung im Zusammenhang mit der Beurteilung des Gesuchs um Zugang zu amtlichen Dokumenten. 4.2. Zugang zu amtlichen Dokumenten / Bestimmtheit des Gesuchs 4.2.1. Rechtsgrundlage