39quater VRP geregelt. Auch ohne solchen expliziten gesetzgeberischen Auftrag setze das Baudepartement den Grundsatz einer aktiven Information der Öffentlichkeit über seine Rechtsprechungspraxis mit der Publikation von Entscheiden von allgemeinem oder grundsätzlichem Interesse in der © Kanton St.Gallen 2024 Seite 8/22 Publikationsplattform St.Galler Gerichte GVP (bis 2016) und in den Juristischen Mitteilungen (1998 bis Februar 2019) schon lange um. Eine Pflicht zur Publikation aller Entscheide bestehe nicht. 3.3. Rechtsanwendung 3.3.1. Art. 2 Abs. 1 OeffG