Ihr werden im Arbeitsfeld "Schule" für die Pausenaufsicht mithin lediglich 13 Stunden angerechnet. Insgesamt stehen ihr im entsprechenden Arbeitsfeld rund 95 Stunden zur Verfügung. Unter Berücksichtigung von 39 Stunden Teamsitzungen und maximal 30 Stunden schulinternen Weiterbildungen verblieben der Oberstufenlehrperson im Standard nach wie vor ein positiver Saldo zur Erledigung der weiteren im Arbeitsfeld "Schule" vorgesehenen Tätigkeiten. Dass dabei die Kindergartenlehrpersonen in der Regel drei © Kanton St.Gallen 2024 Seite 10/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte