6.2. Die vorinstanzlichen Berechnungen zum Arbeitsfeld "Schule" sind nachvollziehbar (vgl. act. 2 E. 6b): Bei einer Jahresarbeitszeit der Kindergartenlehrperson von (gerundet) 1702 Stunden stehen für das mit 5 Prozent gewichtete Arbeitsfeld "Schule" rund 85 Arbeitsstunden zur Verfügung. Übernimmt die Kindergartenlehrperson dreimal in der Woche die Pausenaufsicht, ergibt sich daraus ein Aufwand von 39 Stunden, bei wöchentlich fünf Pausenaufsichten ein solcher von 65 Stunden. Damit verbleiben den Kindergartenlehrpersonen für die weiteren, im Arbeitsfeld "Schule" aufgelistete Tätigkeiten noch 46 bzw. 20 Stunden.