Platz finde und somit in jenem Feld mindestens teilweise nicht angerechnet werde. Ausserdem sei eine Flexibilisierung, das heisst eine Ausdehnung des Arbeitsfelds "Schule" zulasten eines anderen Arbeitsfelds aufgrund des in diesen Bereichen ebenfalls eingeschränkten Spielraums kaum möglich. Gestützt auf die Umfrage, welche in den Jahren 2015 und 2017 durch die Kantonale Kindergartenkonferenz bzw. den Beschwerdegegner durchgeführt worden sei, sei glaubhaft, dass rund die Hälfte der Kindergartenlehrpersonen fünf Pausenaufsichten pro Woche leisteten; ein weiterer grosser Anteil nehme drei bis vier Pausenaufsichten pro Woche wahr.