Unabhängig vom Beschäftigungsgrad beträgt die Summe der Prozentanteile der Arbeitszeit über alle Arbeitsfelder 100 Prozent (Abs. 4). Eine Jahreswochenlektion im Arbeitsfeld "Unterricht" löst dabei eine Arbeitszeit von 59.903 Stunden oder 3.143 Prozent der Jahresarbeitszeit bei einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent aus (Art. 13 Abs. 1 des Reglements). Gemäss Art. 13 Abs. 2 lit. a des Reglements unterrichtet eine Lehrperson mit einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent im Standard der Gewichtung der Arbeitszeit in © Kanton St.Gallen 2024 Seite 8/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte