formellen Arbeitgeber handelt. Je nach Fragestellung kann dabei Einflussnahme in organisatorischer Hinsicht, im fachlichen Bereich oder bei Fragen der Entlöhnung von Belang sein. Letztere wiederum bildet die Kernverpflichtung eines Arbeitgebers. Nehmen Körperschaften oder Firmen diesbezüglich massgeblichen Einfluss, behalten sie sich typische Arbeitgeberrechte vor.