A. Der Kantonsrat beauftragte in der Novembersession 2012 die Regierung, eine Gesetzesvorlage für einen grundlegend erneuerten Berufsauftrag für die Lehrpersonen der Volksschule vorzubereiten. Masseinheit des Berufsauftrags sollte nicht mehr das wöchentliche Unterrichtspensum in Lektionen, sondern die Jahresarbeitszeit sein. Entsprechend sollte der Beschäftigungsgrad in Prozenten bemessen und mit dem neuen Berufsauftrag eine schlüssige Lohnordnung verbunden werden. Die Regierung erfüllte den parlamentarischen Auftrag mit dem XVI.