2. Die Beschwerdeführer bezahlen die amtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 1'000 unter Verrechnung mit dem von ihnen in der Höhe von CHF 2'000 geleisteten Kostenvorschuss. CHF 1'000 werden ihnen zurückerstattet. 3. Ausseramtliche Kosten werden nicht entschädigt. © Kanton St.Gallen 2024 Seite 10/10