3. Mündliche und öffentliche Verhandlung Die Beschwerdeführer haben in der vorliegenden Streitsache keinen Anspruch auf die Durchführung einer mündlichen und öffentlichen Verhandlung. Zur Begründung kann auf Erwägung 2 des gleichentags im Verfahren B 2020/45 ergangenen Entscheides, auf die Beschwerde gegen den Beschluss der Regierung vom 24. Februar 2020 über die Verabschiedung von Botschaft und Entwürfen betreffend Weiterentwicklung der Strategie der St. Gallen Spitalverbunde nicht einzutreten, verwiesen werden. © Kanton St.Gallen 2024 Seite 9/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte