Gleichzeitig erhielten die Beteiligten mit Blick auf die Verabschiedung des Berichts und der Vernehmlassungsentwürfe der Regierung zur "Weiterentwicklung der Spitalstrategie" am 22. Oktober 2019 Gelegenheit, sich zur Frage einer Abschreibung der Beschwerde zufolge Gegenstandslosigkeit oder einer Sistierung bis zum Vorliegen der Beschlüsse von Kantonsrat und – gegebenenfalls – Volk zu äussern. Die Beschwerdeführer wandten sich mit Eingabe vom 21. November 2019 sowohl gegen die Abschreibung des Beschwerdeverfahrens als auch gegen dessen Sistierung mit der Begründung, Bericht und Vernehmlassungsentwürfe hätten die Abänderung der Volksentscheide zum Gegenstand.