Am 19. November 2019 lehnte der Abteilungspräsident den Antrag auf Durchführung einer mündlichen und öffentlichen Verhandlung formlos ab und hielt fest, die aufschiebende Wirkung könne nicht zur Folge haben, dass die beiden Bauprojekte während der Dauer des Beschwerdeverfahrens voranzutreiben wären. Gleichzeitig erhielten die Beteiligten mit Blick auf die Verabschiedung des Berichts und der Vernehmlassungsentwürfe der Regierung zur "Weiterentwicklung der Spitalstrategie" am 22. Oktober 2019 Gelegenheit, sich zur Frage einer Abschreibung der Beschwerde zufolge Gegenstandslosigkeit oder einer Sistierung bis zum Vorliegen der Beschlüsse von Kantonsrat und – gegebenenfalls – Volk zu äussern.