Die Vorinstanz beantragte mit Vernehmlassung vom 6. September 2019, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten, eventualiter sei sie abzuweisen. Die Spitalanlagengesellschaften Spitalregionen Fürstenland Toggenburg und Rheintal Werdenberg Sargans (Beschwerdegegnerinnen) schlossen sich am 24. September 2019 und am 30. September 2019 der vorinstanzlichen Vernehmlassung an. Die Beschwerdeführer nahmen am 18. Oktober 2019 Stellung zur vorinstanzlichen Vernehmlassung.