Regierung des Kantons St. Gallen (Vorinstanz) vom 7. Mai 2019 mit Eingabe vom 22. Mai 2019 und Ergänzung vom 25. Juni 2019 Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Sie beantragen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen und nach durchgeführter mündlicher und öffentlicher Verhandlung sei die Nichtigkeit des angefochtenen Beschlusses mangels Zuständigkeit der Regierung festzustellen, eventualiter sei der angefochtene Beschluss aufzuheben. Die Regierung und die Verwaltungsräte der Spitalverbunde und der Spitalanlagengesellschaften seien anzuweisen, die Kantonratsbeschlüsse zu den Bauprojekten an den Standorten Altstätten und Wattwil ungesäumt zu vollziehen.