Die Regierung genehmigte die Anträge am 7. Mai 2019. In der Begründung hielt sie fest, die Bauprojekte an diesen Standorten seien nach Massgabe der Ergebnisse aus dem Projekt "Weiterentwicklung der Strategie der St. Galler Spitalverbunde: Leistungs- und Strukturentwicklung" umzusetzen. Im Fall eines formellen oder materiellen Projektverzichts sei eine ordentliche Änderung des ursprünglichen Kantonsratsbeschlusses erforderlich. Aussagen über das Leistungsangebot und die Infrastruktur an diesen Standorten seien erst nach Abschluss des politischen Prozesses unter Berücksichtigung einer allfälligen Volksabstimmung möglich.