Am 1. März 2016 übertrug der Kantonsrat die Spitalimmobilien per 1. Januar 2017 vom Kanton auf die im Eigentum der Spitalverbunde stehenden Spitalanlagengesellschaften mit der Verpflichtung, die Bauprojekte auf eigene Rechnung umzusetzen. Projektänderungen – soweit nicht betrieblich oder architektonisch notwendig und das Gesamtprojekt nicht wesentlich umgestaltend – bedürfen der Genehmigung durch die Regierung (vgl. Kantonsratsbeschluss über die Übertragung der Spitalimmobilien; sGS 320.201). © Kanton St.Gallen 2024 Seite 3/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte