Das Resultat wären jahrelange Verzögerungen und höhere Kosten. Bei einer Konzentration der Standorte wäre nicht mehr in allen Regionen des Kantons ein wohnortnaher Zugang zu stationären Spitalleistungen garantiert. Sie hätte eine Abwanderung in ausserkantonale Spitäler und damit verbunden den Abfluss von Steuer- und Prämiengeldern, vermehrte Behandlungen in Zentrumsspitälern mit strukturbedingt höheren Kosten und Engpässe oder Wartefristen bei hochspezialisierten Leistungen zur Folge (vgl. ABl 2014 S. 2695 ff.). Die St. Galler Stimmberechtigten stimmten am 30. November 2014 allen fünf Beschlüssen zu (vgl. ABl 2014 S. 3395 ff.).