1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die amtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 3'000 bezahlt die Beschwerdeführerin unter Verrechnung mit dem geleisteten Kostenvorschuss im Betrag von CHF 4'000. Der Restbetrag von CHF 1'000 wird ihr zurückerstattet. 3. Ausseramtliche Kosten werden nicht entschädigt. © Kanton St.Gallen 2024 Seite 10/10