27 RPG keine Aussage darüber, woher sachlich oder organisatorisch der Anstoss zum Erlass der Nutzungspläne komme. Sachlich könne die Massnahme raumplanerisch oder etwa umweltrechtlich begründet sein. Organisatorisch lege sich Art. 27 RPG auch nicht fest; © Kanton St.Gallen 2024 Seite 7/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte