6. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die Frage, ob die Beschwerdegegnerin die von der Beschwerdeführerin beantragte Planungszone hätte erlassen müssen. Die Beschwerdeführerin führt dazu unter Berufung auf A. Ruch (in: Aemisegger/Moor/ derselbe/Tschannen [Hrsg.], Praxiskommentar RPG: Nutzungsplanung, Zürich 2016, Art. 27 Rz. 44) aus (act. 5, S. 6-9, 12-20 Ziff. III, V/1-5, 6b-6f, act. 16), gemäss Art. 175 PBG (Anpassung von Baureglement und Zonenplan an das PBG innert zehn Jahren) sowie wegen der neuen Vorschrift von Art. 12 Abs. 2 lit. b PBG, nach welcher die politische Gemeinde die Errichtung von nicht auf den Standort angewiesenen