© Kanton St.Gallen 2024 Seite 5/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte anzuhören. Auf die beantragten prozessualen Vorkehren kann indes verzichtet werden, da sich die entscheidrelevanten tatsächlichen Verhältnisse aus den Verfahrensakten ergeben und von den beantragten Beweisvorkehren mit Blick auf die im Streit stehende (Rechts-)Frage keine entscheidrelevanten neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (vgl. dazu BGer 1C_85/2019 vom 23. Juli 2019 E. 2.1 und BGer 1C_13/2018 vom 13. März 2019 E. 3 je mit Hinweis[en]).