3. Die Beschwerdeführerin beantragt (act. 22), es sei das vorliegende Verfahren zu sistieren. Wie die Beschwerdeführerin grundsätzlich zutreffend ausgeführt hat, stellen sich auf den ersten Blick vorliegend gleiche Rechtsfragen wie im bundesgerichtlichen Verfahren 1C_577/2019 betreffend Verwaltungsgerichtsentscheid B 2019/60 vom 19. September 2019. Der hier zu beurteilende Sachverhalt (Anspruch auf Erlass einer Planungszone über die gesamte Wohnzone im Hoheitsgebiet der Beschwerdegegnerin mit dem Zweck, nicht standortgebundene Antennenanlagen zu verbieten) ist indessen mit demjenigen, welcher dem Verfahren B 2019/60 zugrunde lag, nicht vergleichbar.