C. Dagegen rekurrierte die Q.__ AG am 24. Juli 2018 an das Baudepartement (act. 9/1). Mit Stellungnahme vom 11. Dezember 2018 beantragte sie, der Gemeinderat X.__ sei aufsichtsrechtlich anzuweisen, eine Planungszone gemäss ihrem Antrag vom 7. April 2018 zu verfügen (act. 9/10). Mit Entscheid vom 3. Mai 2019 wies das Baudepartement den Rekurs ab und leistete der aufsichtsrechtlichen Anzeige keine Folge (act. 2).