Planungszone sei wie folgt zu umschreiben: "Es wird geprüft, im Baureglement die Vorschriften über Antennenanlagen dahingehend zu ergänzen, dass die Erstellung von nicht auf den Standort angewiesenen Antennenanlagen in der Wohnzone, zuzüglich eines Streifens von 30 m (Flächen, die allenfalls zusätzlich der Wohnzone zugeschieden werden könnten), ausgeschlossen ist." Eventualiter sei für alle Flächen, die bereits der Wohnzone zugeschieden seien, möglichst rasch, spätestens bis 18. April 2018, eine Planungszone zu erlassen.