B. Parallel dazu beantragte die Q.__ AG am 7. April 2018 beim Gemeinderat X.__ (act. 9/7/6), für alle Flächen, die der Wohnzone zugeschieden seien, zuzüglich eines Streifens von 30 m um sämtliche Wohnzonen herum, sei möglichst rasch, spätestens bis 18. April 2018, eine Planungszone zu erlassen. Der Zweck der beantragten © Kanton St.Gallen 2024 Seite 2/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte