Entscheid Verwaltungsgericht, 17.12.2019 Planungsrecht, Erlass einer Planungszone, Art. 27 RPG, Art. 42 Abs. 1, Art. 43 lit. a PBG. Der Erlass einer Planungszone liegt im Ermessen der Gemeinde. Deren Standpunkt, die Festsetzung einer Planungszone dränge sich nicht auf, da die Frage der Standortgebundenheit von Mobilfunkanlagen in Wohnzonen (Art. 12 Abs. 2 lit. b PBG) eine unter vielen sei, welche im Rahmen der anstehenden Gesamtrevision des Zonenplans zu beurteilen seien, erweist sich nicht als rechtsfehlerhaft (Verwaltungsgericht, B 2019/110). Entscheid vom 17. Dezember 2019 Besetzung