Gemäss Art. 9 Abs. 1 VGS werden die Schätzungswerte nach den allgemein anerkannten, von den massgeblichen Berufsorganisationen empfohlenen Schätzungsregeln ermittelt. Dabei handelt es sich um das Schätzerhandbuch über die Bewertung von Immobilien der Schweizerischen Vereinigung kantonaler Grundstückbewertungsexperten und der Schweizerischen Schätzungsexpertenkammer sowie dem Schweizerischen Verband der Immobilientreuhänder (4. Aufl. 2012, nachfolgend: Schätzerhandbuch). Die vorinstanzlichen Ausführungen zur Berechnung des Landwertes bei überbauten Grundstücken sind korrekt, weshalb – anstelle von Wiederholungen – darauf verwiesen