© Kanton St.Gallen 2024 Seite 5/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte über die Durchführung der Grundstückschätzung, sGS 814.11, VGS). Die Steuerwerte werden schliesslich vom Gemeindesteueramt eröffnet, die Gebäudeversicherungswerte im Auftrag der GVA vom Grundbuchamt (Art. 8 GGS). Damit ist nicht zu beanstanden, dass am vorinstanzlichen Augenschein der Leiter Fachdienst FGS teilgenommen hat.