kantonalem Richtplan verpflichtet sind, den Nachweis der Siedlungsentwicklung nach innen mit verschiedenen Massnahmen zu erbringen. Hierfür haben sie im kommunalen Richtplan im Sinn einer "Strategie zur Siedlungsentwicklung nach innen" im Vorfeld einer Ortsplanung die Gebiete im bebauten Bestand festzulegen, welche sich für die innere Verdichtung eignen. Dabei haben sie im Rahmen der anstehenden Gesamtrevision der Ortsplanung Anstrengungen für die Mobilisierung unternutzten Flächen aufzuzeigen (vgl. kantonaler Richtplan, Siedlung, S13 Siedlungsentwicklung nach innen, www.sg.ch unter Bauen/Raumentwicklung und Geoinformation/ Richtplanung/Richtplanung).