B. Am 17. Januar 2018 erfolgte eine Neuschätzung des Grundstücks Nr. 00-1, welche einen Mietwert von CHF 30'120 und einen Verkehrswert von CHF 1'000'000 ergab. Das Steueramt der politischen Gemeinde A.__ eröffnete diese Werte mit Verfügung vom 26. Januar 2018 (act. 12/8/3). Die dagegen erhobene Einsprache wies das kantonale Steueramt nach Durchführung einer Einspracheverhandlung (act. 12/8/7) mit Entscheid vom 9. April 2018 ab (act. 12/8/8). Den gegen diesen Entscheid erhobenen Rekurs wies die Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen mit Entscheid vom 23. April 2019 ebenfalls ab (act. 9/15), nachdem am 2. April 2019 ein Augenschein stattgefunden hatte (act. 12/16).