Die gleichentags erfolgte Schätzung des angrenzenden und unbebauten, im Alleineigentum von Y.__ stehenden Grundstücks Nr. 00-02 mit einer Fläche von 671 m2 wies einen Verkehrswert von CHF 187'000 aus (act. 12/8/1a). Mit Schenkungsvertrag vom 15. September 2017 übertrug Y.__ ihrem Ehemann X.__ schenkungsweise das hälftige Miteigentum an der Liegenschaft Nr. 00-02 (act. 9/7). Mit Grundbucheintrag vom 27. Oktober 2017 wurde das Grundstück Nr. 00-02 mit dem Grundstück Nr. 00-1 vereinigt (vgl. act. 9/10), welches nunmehr eine Fläche von 1'646 m2 aufweist (act. 12/8/9).