A. X.__ und Y.__ sind je zur Hälfte Miteigentümer des in der Bauzone W2 gelegenen Grundstücks Nr. 00-1 in B.__, politische Gemeinde A.__. Die Parzelle ist mit einem Einfamilienhaus samt Doppelgarage (Vers.-Nr. 00.00) überbaut (act. 12/8/9). Am 20. Juni 2017 wurde das Grundstück, welches zum damaligen Zeitpunkt eine Fläche von 974 m2 aufwies, mit einem Verkehrswert von CHF 812'000 und einem Mietwert von CHF 30'120 geschätzt (act. 12/8/1). Die gleichentags erfolgte Schätzung des angrenzenden und unbebauten, im Alleineigentum von Y.__ stehenden Grundstücks Nr. 00-02 mit einer Fläche von 671 m2 wies einen Verkehrswert von CHF 187'000 aus (act. 12/8/1a).