Umweltrecht, Zürich/Basel/Genf 2011, S. 125 mit Hinweisen auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung). 3.5.2. Die Drittperson, welche nach der – insoweit von der Beschwerdeführerin nicht bestrittenen – Darstellung des Sachverhalts im Rechtsmittelentscheid der Beschwerdegegnerin vom 28. März 2018 bei ihr angestellt war (vgl. act. 8-2/1, Ziffer 1), © Kanton St.Gallen 2024 Seite 14/16 Publikationsplattform St.Galler Gerichte